Rechtsanwälte
für Franchiserecht

Wie kaum eine andere Anwaltskanzlei in Deutschland steht BUSSE & MIESSEN für die Beratung erfolgreicher Franchisesysteme. Das wiederholt preisgekrönte Team ist dabei exklusiv auf der Seite der Franchisegeber tätig. Die Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten dauerhaft, wenn gewünscht als externe Rechtsabteilung, bei einer nachhaltigen nationalen und internationalen Expansion. Bei der Beratung verbindet sich juristische Exzellenz mit betriebswirtschaftlichem Know-how, strategische Unternehmensberatung mit unnachgiebiger anwaltlicher Interessendurchsetzung. Die Rechtsanwälte waren und sind im Aufsichtsrat bzw. in der Geschäftsführung von bekannten Franchiseunternehmen tätig.

Als Herausgeber und Autoren von juristischen Standardwerken und im Rechtsausschuss des Deutschen Franchiseverbandes (DFV) wirken sie an der wissenschaftlichen Fortentwicklung des Franchiserechts mit. Heute zählt die Anwaltskanzlei BUSSE & MIESSEN einen nennenswerten Teil der deutschen Franchisewirtschaft zu ihren Mandanten.

BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Friedensplatz 1
53111 Bonn

Telefon: 0049 (228) 98391-0
www.busse-miessen.de

Das Franchise -Team

Dr. Patrick Giesler

Herr Dr. Giesler ist einer der renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für Franchisegeber. Er ist seit 1997 ausschließlich auf diesem Gebiet tätig und war seitdem an dem Aufbau von mehr als 180 Franchisesystemen beteiligt. Herr Dr. Giesler berät exklusiv Franchisegeber bei dem Aufbau, dem Management und der internationalen Expansion von Systemen. Seine Schwerpunkte sind strategische Unternehmensberatung und Vertragsgestaltung. Herr Dr. Giesler ist bereits zwei Mal von dem LAWYER MONTHLY MAGAZINE zu einem der weltweit führenden 100 Rechtsanwälte gewählt („Leading Lawyers 100“), im Jahr 2013 von dem FINANCE MONTHLY MAGAZINE als einer der führenden 100 internationalen Berater genannt („Top 100 International Advisors“) sowie 2015 in die Liste der 500 führenden Rechtsanwälte der Welt aufgenommen worden (ICFM Liste „500 Leading Lawyers“).

Kontakt aufnehmen:
Tel. 0228 / 98391-26

Dr. Volker Güntzel

Herr Dr. Güntzel berät und vertritt deutschlandweit Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen, insbesondere Franchisegeber und Hersteller. Er begleitet diese bei Systemaufbau, Systemführung, Vermarktung und erfolgreicher Expansion. Seine Schwerpunkte im Bereich dieser Tätigkeit sind der Schutz dieser Systeme und die Führung von Prozessen, die strategische Systemberatung sowie die Vertragsgestaltung. Herr Dr. Güntzel veröffentlicht regelmäßig im Franchise- und Vertriebsrecht und ist Referent auf diesem Gebiet. Er ist außerdem Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) sowie Generalsekretär der International Franchise Lawyers Association.

Kontakt aufnehmen:
Tel. 0228 / 98391-73

Dr. Grischa Kehr

Rechtsanwalt Dr. Kehr wurde 1975 geboren und ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Seine Spezialisierung und sein Tätigkeitsschwerpunkte liegen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere dem Schutz geistigen Eigentums, Markenrecht, Designrecht und dem Recht des unlauteren Wettbewerbs.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Kehr liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Ein besonderer Fokus liegt insofern auf der Beratung und Vertretung von Unternehmen mit vertriebsrechtlicher Orientierung und Fragestellungen.

Kontakt aufnehmen:
Tel. 0228 / 98391-81

Andreas Frings

Rechtsanwalt Frings ist auf die Beratung und Vertretung von Franchisegebern spezialisiert. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2013 war er an dem Aufbau diverser Franchisesysteme beteiligt. Sein Tätigkeitsumfang reicht von der (erstmaligen) Markenanmeldung und Vertragsgestaltung bis zur Vertretung des Franchisegebers in Auseinandersetzungen mit Franchisenehmern oder Dritten. Herr Frings führt dazu auch regelmäßig  Zivilprozesse auf Franchisegeberseite. Auch bei rechtlichen Fragen betreffend Systemführung, Expansion und Marketing steht Herr Frings beratend zur Seite.

Kontakt aufnehmen:
Tel. 0228 / 98391-22

Christian Huhn

Standortentwicklung und -sicherung spielt für Franchisesysteme eine gewichtige Rolle, vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und stationäre Dienstleistungen. Herr Rechtsanwalt Huhn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Für Franchisegeber übernimmt er die Aufgabe, Immobilien zu entwickeln, die erforderliche Standortsicherung zu bewerkstelligen und eine für Franchisesysteme ideale Immobiliennutzung zu gestalten. In diesem Bereich kann Herr Huhn auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Er ist im Bereich Standortsicherung u.a. fortlaufend für eines der großen Franchisesysteme tätig. Herr Huhn berät und vertritt außerdem außergerichtlich und gerichtlich Bauunternehmen, Bauherren und Planer aller Art. Dabei ist die Abwicklung von Bauschadensfällen und Sanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von externen technischen Sachverständigen eines seiner weiten Kerngebiete.

Kontakt aufnehmen:
Tel. 0228 / 98391-76